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Wiesbadener Kurier vom 18.10.2004 - von Kurier-Mitarbeiter Stefan Weiller

Patientenverfügungen werden im Ernstfall oft nicht vorgelegt
Podiumsdiskussion über "Autonomie und Würde am Lebensende" am Hospiz- und Palliativtag im Roncalli-Haus

"Menschenwürde hat keinen Preis" - ein Satz, mit dem der Arzt Thomas Nolte vom Schmerzzentrum Wiesbaden ein Dilemma offenbarte: die Grundpflege kranker Menschen ist einem engen Zeittakt unterworfen. Professionelle Pflege und Betreuung steht unter enormem Kostendruck. "Da gewinnt das Thema Sterbehilfe durchaus pragmatische Züge, weil gute Pflege zu teuer und aufwändig ist", gab eine Besucherin bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Autonomie und Würde am Lebensende" zu bedenken.

Bewusst provokativ behauptete der Mediziner Stefan Sahm, Patientenverfügungen zur Vermeidung von beispielsweise lebensverlängernder Apparatemedizin und Sondenernährung spiegelten nicht die wirklichen Wünsche wieder. Seine These: "Viele Menschen fürchten sogar, Ärzte könnten sich an die Patientenverfügung halten." Denn laut Statistik bekämen Kliniken nur wenige Willensbekundungen im Ernstfall tatsächlich vorgelegt, obwohl rund zehn Millionen derartiger Willensbekundungen in Deutschland zirkulierten. Die Debatte um passive Sterbehilfe sei ebenfalls "out", da "Therapiebegrenzung" ohnehin zum Alltag in den Kliniken gehöre und kein Mediziner das Leben eines Patienten sinnlos verlängere.

Helmut Schäf von der "Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben" (DGHS) widersprach dieser Einschätzung. Ärzte kämen um den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen kaum herum, da sie andernfalls den Straftatbestand der "Unterlassenen Hilfeleistung" zu fürchten hätten. "Dieser Paragraph muss weg." Überhaupt hofft Schäf, dass sich im Zuge des europäischen Zusammenwachsens die niederländische oder schweizerische Rechtsprechung zum Thema "Passive Sterbehilfe" auch bei uns durchsetzen könne. "Natriumbarbiturat im Beisein der Familie trinken", um den eigenen Tod bewusst und nach freier Entscheidung herbeizuführen, wäre dann erlaubt. Das belgische Modell, das auch psychisch Kranke zu dieser Entscheidung berechtige, sei ebenfalls zu prüfen, obwohl die DGHS "keine Selbstmörder unterstützen" wolle.

Probst Sigurd Rink von der evangelischen Kirche packte bei diesem Gedanken "das Grauen". Sterben und Tod gelte es nach Rinks Auffassung als Teil des Lebens anzunehmen. Bei diesem Prozess des Annehmens stelle der ganzheitliche Ansatz der so genannten "Palliativmedizin" eine gute Unterstützung dar. Vom lateinischen "Pallium" (Mantel) abgeleitet wird in diesem Konzept beispielsweise mit einer angemessenen Schmerztherapie das Leiden gemindert, um die Lebenszufriedenheit zu erhalten, wenn eine Heilung ausgeschlossen ist. Auch Angehörigenarbeit und die Befriedigung spiritueller, psychischer und sozialer Bedürfnisse stehen im Blickpunkt der Palliativmedizin. Weitere Informationen hierzu gab es durch den Hospizverein Auxilium, der zu den Veranstaltern der Diskussion zählte.

Einig waren sich alle Gesprächsteilnehmer über die Notwendigkeit einer baldigen rechtlichen Regelung zur "Autonomie des Sterbens". Auch das "darüber Reden" sei besonders wichtig bei dem "Nischenthema, das uns alle betrifft", wie Moderator Knud Zilian formulierte. Mit Entrüstung und Enttäuschung nahmen manche Anwesende das Fernbleiben eines politischen Vertreters zur Kenntnis. Florian Rentsch (FDP) hatte seine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen abgesagt.

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