Wichtige Informationen für unsere Patienten

Liebe Patientin, lieber Patient,

für alle Ihre Anliegen und deren zeitnahe Bearbeitung benötigen wir in jedem Quartal Ihre Versichertenkarte und die ausgefüllte Zwischendokumentation (oder den Kopfschmerzkalender).

Für die Abgabe der ausgefüllten Dokumentation und das Einlesen Ihrer Versichertenkarte können Sie zu Beginn jedes Quartals einfach in unsere Praxis in Wiesbaden kommen – auch ohne Termin. Die Dokumentation finden Sie weiter unten zum Download und Ausfüllen zuhause. Gerne geben wir Ihnen auch ein Exemplar bei einem Ihrer Termine bei uns im Schmerzzentrum mit. Fragen Sie dafür gerne am Empfang nach. 

Erst nach Abgabe der Dokumentation und dem Einlesen der Versichertenkarte können wir weitere Anliegen von Ihnen bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis für diese Reihenfolge der Bearbeitung. Es gibt gesetzliche Vorgaben, denen wir folgen müssen.

Bitte beachten Sie zudem folgende wichtige Hinweise zu Ihren Rezepten:

  • Es kann bis zu 3 Tage dauern, bis Ihr eRezept freigeschaltet ist.
    Spätestens am dritten Tag können Sie es in Ihrer Apotheke einlösen.
  • BtM-Rezept müssen in der Praxis abgeholt werden.
  • Privat-Rezepte können auf Nachfrage alternativ mit der Post versendet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Kolleginnen am Empfang oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.

Zwischendokumentation

Bei der Zwischendokumentation handelt es sich um einen Patienten-Kurzfragebogen, der uns nicht nur bei der Einschätzung Ihres Behandlungsverlaufs hilft. Dieser zählt auch zu den gesetzlichen Vorgaben, denen wir folgen müssen. Die Dokumentation muss einmal in jedem Quartal zusammen mit Ihrer Versichertenkarte im Schmerzzentrum abgegeben werden.

Sie können die Dokumentation hier herunterladen und im Vorfeld bereits zuhause ausfüllen.

Kopfschmerzkalender & Kopfschmerzfragebogen

Eine sorgfältige Schmerzdokumentation, beispielsweise in Form eines Kopfschmerzkalenders oder -fragebogens, ist für uns Schmerztherapeuten ein wichtiges Werkzeug, um Ihre Beschwerden besser zu verstehen und gezielt zu behandeln. Diese Aufzeichnungen ermöglichen eine genaue Beschreibung und Einschätzung Ihrer Kopfschmerzen und liefern wertvolle Hinweise für Ihre Therapie.

Der Kopfschmerzkalender hilft dabei, Schmerztage, mögliche Auslöser sowie die Einnahme von Medikamenten zu dokumentieren. So entsteht ein umfassender Überblick, der es uns erleichtert, Muster und Zusammenhänge zu erkennen und Ihnen eine individuell angepasste Behandlung zu bieten.

Sie können den Kopfschmerzkalender und -fragebogen bequem zu Hause ausdrucken oder direkt bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Praxis Exemplare erhalten. Mit Ihrer Unterstützung schaffen wir die Grundlage für eine zielgerichtete Therapie und eine spürbare Verbesserung Ihrer Lebensqualität.

IGeL-Leistungen

Einige unserer Behandlungen sind sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL), welche von vielen ärztlichen Fachpersonen angeboten werden. Es handelt sich um verschiedene Diagnose- und Behandlungsmethoden, welche im Einzelfall sinnvoll sein können, die aber über das Maß einer rein medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung (der sogenannten Regelversorgung) hinausgehen und nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. IGeL werden daher von der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht übernommen und müssen privat bezahlt werden.

Auch bei privaten Krankenkassen ist eine Kostenübernahme nicht immer gesichert und sollte daher im Einzelfall vorher abgeklärt werden.

Wir informieren Sie im Schmerzzentrum Wiesbaden natürlich immer vorab und ausführlich über mögliche Kosten und treffen alle Entscheidungen zu sinnvollen Behandlungen immer im persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Mitnahme von Medikamenten ins Ausland

Patienten, die auf Medikamente angewiesen sind, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, müssen weder auf ihren Urlaub noch auf ihre Medikamente verzichten. Für Reisen ins Ausland gibt es klare Regelungen, um die Mitnahme dieser Medikamente sicherzustellen.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (z. B. Belgien, Frankreich, Italien, Österreich oder Spanien) ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Diese muss von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle beglaubigt werden – in Sachsen übernimmt dies das zuständige Gesundheitsamt des Arztes.

Für Reisen in andere Länder sollte ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden. Diese sollte möglichst mehrsprachig sein und Angaben zu Einzel- und Tagesdosis, Wirkstoffbezeichnung und Reisedauer enthalten. Musterbescheinigungen und Formulare für Schengen-Staaten und andere Länder sind auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de verfügbar.

Falls die Mitnahme von Betäubungsmitteln in ein Reiseland nicht erlaubt ist, sollte vorab geklärt werden, ob die benötigten Medikamente oder ein äquivalentes Präparat vor Ort erhältlich sind und durch einen örtlichen Arzt verschrieben werden können. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland über die geltenden Vorschriften zu informieren, um Probleme zu vermeiden.

Rezeptanforderung

Sie können Ihre dauerhaft in unserer Praxis verordneten Medikamente ganz unkompliziert von zu Hause oder unterwegs anfordern.

Nutzen Sie dafür einfach unseren praktischen Online-Service, um Ihre Rezepte schnell und bequem zu beantragen. So sparen Sie Zeit und Wege und erhalten Ihre benötigten Medikamente problemlos.