Zweitmeinung zur OP-Vermeidung

Allgemeiner Überblick

Was ist das Zweitmeinungsprogramm zur OP-Vermeidung?

Das ärztliche Zweitmeinungsverfahren zur OP-Vermeidung ist ein integrativer Ansatz im deutschen Gesundheitswesen, der darauf abzielt, unnötige Operationen an Rücken und Gelenken zu vermeiden. Dabei handelt es sich um ein strukturierteres Verfahren, bei dem Patienten vor geplanten chirurgischen Eingriffen eine unabhängige, qualifizierte ärztliche Zweitmeinung einholen können.

Das Verfahren gehört in den Bereich der integrierten Versorgung und ist Teil spezieller Programme wie der Integrierten Versorgung Rücken (IVR) und Integrierten Versorgung Gelenke (IVG). Ziel ist es, alternative Behandlungsmöglichkeiten wie konservative Therapieansätze vor einer Operation auszuschöpfen.

 

Ihr Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung

Nicht jede geplante Operation an Rücken oder Gelenken ist immer der sinnvollste Weg. Mit unserem Zweitmeinungs-Programm zur OP-Vermeidung (gemäß § 27b SGB V) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, von unserem interdisziplinären Expertenteam im Schmerzzentrum Wiesbaden eine zweite Einschätzung zur Notwendigkeit eines operativen Eingriffs einzuholen. Die Entscheidung zur OP und die einhergehende Belastung (Eingriff, Risiko, Aussichten auf Besserung und wahrscheinliche Rehabilitationszeiten) werden hierbei sorgfältig überprüft. Oftmals kann eine gezielte konservative Behandlung eine OP ersetzen und Ihnen gleichzeitig einen schonenderen Weg zur Schmerzlinderung ermöglichen.

Dieses Verfahren der Integrierten Versorgung wird bundesweit von spezialisierten Schmerztherapiezentren in Zusammenarbeit mit bestimmten Krankenkassen angeboten. Das Schmerzzentrum Wiesbaden führt dieses Programm für Hessen – insbesondere für Wiesbaden und Umgebung – durch.

Ziele des Zweitmeinungsverfahrens zur OP-Vermeidung

In Deutschland werden jährlich zahlreiche Operationen durchgeführt, viele davon bei Rücken- und Gelenkbeschwerden. Schätzungen zufolge könnten bis zu 80 % der geplanten Rückenoperationen durch konservative Therapien vermieden werden. Das Hauptziel des Verfahrens ist die Vermeidung unnötiger Operationen, die mit Risiken wie Komplikationen oder langen Rehabilitationszeiten verbunden sind. Studien zeigen, dass bei über 80 % der Patientinnen und Patienten mit Rückenbeschwerden nach einer Zweitmeinung keine Operation notwendig war. Dies verdeutlicht den Erfolg des Programms bei der Förderung konservativer Behandlungsansätze wie Physiotherapie oder multimodaler Schmerztherapie.

Ein weiterer wichtiger Grund ist die Stärkung der Patientenrechte und die Förderung individueller Therapieentscheidungen – ein Schritt hin zu einer verantwortungsvolleren medizinischen Versorgung in Deutschland.

Wann ist das Zweitmeinungsprogramm sinnvoll?

Patienten, bei denen ein operativer Eingriff am Rücken oder an großen Gelenken wie Hüfte, Knie oder Schulter geplant ist, können über das Zweitmeinungsverfahren bei uns eine fundierte Beurteilung einholen. Hierfür ist es wichtig, die Teilnahmebedingungen Ihrer Krankenkasse zu prüfen. Falls Ihre Krankenkasse das Programm nicht unterstützt, kann Ihr behandelnder Facharzt einen Einzelfallantrag stellen. Dies gilt auch für BG-Unfallversicherungen (z. B. bei einem Arbeitsunfall) oder wenn Sie privat versichert sind. 

    Ablauf des Zweitmeinungsverfahrens

    Wie läuft das Verfahren der Zweitmeinung zur OP-Vermeidung ab?

    Das Verfahren zur Einholung einer Zweitmeinung ist darauf ausgerichtet, Ihnen eine umfassende und ganzheitliche Einschätzung zu Ihrer gesundheitlichen Situation zu bieten, um unnötige Operationen zu vermeiden und die für Sie beste Therapie zu finden.

    1. Kontaktaufnahme: Sie können sich direkt an Ihre Krankenkasse zur Vermittlung oder an uns als spezialisiertes Versorgungszentrum in Wiesbaden wenden.

    2. Unabhängige Begutachtung: Unsere Experten – darunter erfahrene Schmerz- und Psychotherapeuten – führen eine interdisziplinäre Untersuchung durch. Dazu gehören:

    • eine körperliche Untersuchung,
    • die Sichtung Ihrer bisherigen medizinischen Unterlagen
    • falls nötig, weitere diagnostische Verfahren wie bildgebende Untersuchungen.

    Dieses Screening ermöglicht uns eine ganzheitliche Betrachtung Ihres gesundheitlichen Zustands und Ihrer persönlichen Situation, sodass wir gemeinsam mit Ihnen den bestmöglichen Behandlungsweg finden.

    3. Einschätzung und Therapieempfehlung: Nach der umfassenden Untersuchung besprechen wir die Ergebnisse ausführlich mit Ihnen. Unsere Experten wägen ab, ob eine Operation wirklich notwendig ist oder ob alternative Therapien, wie eine konservative Schmerztherapie, infrage kommen. Sollte sich herausstellen, dass eine Operation unumgänglich ist, teilen wir Ihnen dies klar und verständlich mit. Falls wir die OP für vermeidbar halten, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen alternative und konservative Ansätze, wie Physiotherapie, Schmerztherapie und -management oder Ernährungsberatung.

    4. Entscheidungsfindung und Therapieprogramme: Wir klären Sie umfassend über die Vor- und Nachteile aller Optionen auf, sodass Sie eine informierte Entscheidung treffen können. Sollte eine konservative Therapie sinnvoll sein, bieten wir Ihnen verschiedene Programme an – entweder berufsbegleitend über drei Monate oder intensiv über drei Wochen.

    Unser Ziel ist es, Sie auf Ihrem Weg bestmöglich zu unterstützen und Ihnen die Sicherheit zu geben, die richtige Entscheidung für Ihre Gesundheit zu treffen.

    Begleitung und Unterstützung

    Unsere Angebote im Zweitmeinungs-Verfahren im Schmerzzentrum Wiesbaden

    • Integrierte Versorgung Rücken (IVR): Rückenschmerzen sind eine der häufigsten Ursachen für geplante Operationen an der Wirbelsäule. Mit der Integrierten Versorgung Rücken bieten wir Ihnen eine umfassende Zweitmeinung zu geplanten Wirbelsäulenoperationen. Nach dem interdisziplinären Screening erhalten Sie von uns eine fundierte Einschätzung, die Ihnen helfen kann, eine informierte Entscheidung zu treffen.
    • Integrierte Versorgung Gelenke (IVG): Auch bei Arthrosen in Hüft-, Knie- oder Schultergelenken stellt eine Operation oft nur eine von mehreren Behandlungsoptionen dar. Unsere Zweitmeinung für Gelenkoperationen bietet Ihnen die Möglichkeit, alternative Behandlungsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen und eine individuell angepasste Therapie zu finden.

    Wenn Sie Interesse an einer zweiten Meinung zu einer geplanten Operation haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin, oft bereits innerhalb einer Woche.

    In den letzten Jahren haben eine Vielzahl von Patienten vom IVZ-Programm (integrierte Versorgung Rücken oder Gelenke) in unserem Schmerzzentrum profitiert.

    Weitere wichtige Fragen zur Zweitmeinung

    Welche Krankenkassen unterstützen das Programm?
    Das Zweitmeinungsverfahren zur OP-Vermeidung wird in Deutschland von allen gesetzlichen Krankenkassen unterstützt, da es ein gesetzlich verankerter Anspruch ist (§ 27b SGB V). Die Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen werden daher in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Zu diesen Eingriffen zählen unter anderem Rückenoperationen, Knie- und Hüftgelenkersatz, Gebärmutterentfernungen sowie Mandeloperationen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, für welche Operationen der Anspruch gilt und erweitert die Liste regelmäßig.

    Wir empfehlen trotzdem immer den Kontakt mit Ihrer Krankenkasse zu suchen und die Teilnahme verbindlich abzuklären. Falls Ihre Krankenkasse das Programm nicht unterstützt, kann Ihr behandelnder Facharzt einen Einzelfallantrag stellen.

    Zudem sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren, ob zusätzliche Angebote oder besondere Versorgungsprogramme (IVR/IVG) verfügbar sind, da diese über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen können.

    Warum wird Ihnen eine Zweitmeinung angeboten?
    In der Medizin gibt es oft mehrere mögliche Vorgehensweisen. Manchmal kann es genauso sinnvoll sein, einen operativen Eingriff abzuwarten, wie ihn sofort durchzuführen. Eine Zweitmeinung ermöglicht es Ihnen, eine unabhängige ärztliche Einschätzung zur empfohlenen Behandlung einzuholen.

    Sie können gemeinsam mit dem Zweitmeinungsgeber die Notwendigkeit des Eingriffs besprechen, offene Fragen oder Zweifel klären und sich über mögliche alternative Behandlungsmethoden informieren, die eine Operation eventuell vermeiden könnten. Dabei bleibt die Entscheidung, ob der Eingriff durchgeführt wird oder nicht, stets in Ihren Händen.

    Unsere Aufgabe ist es, Sie bestmöglich zu unterstützen, damit Sie eine fundierte und für Sie passende Entscheidung treffen können.

    Kann ich das Verfahren auch nutzen, wenn ich bereits einen OP-Termin habe?
    Ja, das ist möglich. Es wird jedoch empfohlen, frühzeitig eine Zweitmeinung einzuholen, um Zeit für alternative Therapien zu haben.

    Wer entscheidet letztendlich über die Therapie nach der zweiten Meinung?
    Die Entscheidung liegt allein beim Patienten. Der behandelnde Arzt und der Zweitmeinungsarzt geben Empfehlungen, die auf fundierten Diagnosen basieren. Patienten profitieren so von einer neutralen Beratung, einer fundierten Diagnostik und der Unterstützung durch ihre Krankenkasse – für ein besseres Verständnis ihrer Therapieoptionen, eine sichere Entscheidung und eine höhere Lebensqualität.